| Archivierung
Seit dem 1. Januar 2002 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Es besagt, dass die Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen dazu berechtigt ist Einsicht in gespeicherte Unternehmensdaten zu nehmen. Dabei darf sie das Datenverarbeitungssystem eines Unternehmens direkt nutzen. Ein Prüfer hat dann das Recht, auf alle steuerrelevanten Daten zuzugreifen. Auf Seiten der Unternehmen gibt es viele Fragen. Die meisten wissen nicht, was die Unternehmen künftig bei steuerlichen Außenprüfungen beachten sollten oder wie sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können. Zusammen mit unserem Partner GDC beraten wir Sie gerne ausführlich darüber, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre sensiblen Unternehmensdaten von den Steuerdaten zu trennen. Die dazugehörige Software liefert die EASY SOFTWARE AG mit Ihrem Produkt Easy-Archiv, |